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Mietspiegel-Hinweis reicht:Bei der Beurteilung der Angemessenheit eines Mieterhöhungsverlangens können Gerichte auch die Mietspiegel vergleichbarer Nachbargemeinden heranziehen. Ein zusätzliches Sachverständigengutachten ist nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (AZ VIII ZR 99/09) dazu nicht erforderlich. |
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