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Aktuelle News

Mietspiegel-Hinweis reicht:

Bei der Beurteilung der Angemessenheit eines Mieterhöhungsverlangens können Gerichte auch die Mietspiegel vergleichbarer Nachbargemeinden heranziehen. Ein zusätzliches Sachverständigengutachten ist nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (AZ VIII ZR 99/09) dazu nicht erforderlich.

 

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